Schulordnung gültig am Mai 2026
Hier finden Sie demnächst unsere überarbeitete Schulordnung!
Stopp-Regel
Wenn du von einem Kind geärgert werden solltest und möchtest, dass es damit aufhört , sage laut und deutlich STOPP.
Das Kind muss dann SOFORT damit aufhören.
Sage zum Beispiel genau, was es machen soll, damit das andere Kind auch weiß, womit es aufhören soll. Sage deutlich:,,Stopp,hör auf mich zu treten!``
Wenn es nicht aufhört, wiederhole deine Aufforderung.
Wenn es immer noch weitermacht, hole dir Hilfe von Klassenkameraden oder der nächsten Lehrkraft, welche sich dann im dich kümmert.
ALSO:
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Schritt: STOPP – hör auf!
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Schritt: STOPP - hör auf, sonst gehe ich zur Lehrkraft!
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Schritt: Gehe zur Lehrkraft, diese kümmert sich um das betreffende Kind!
STOPP
Informationsblatt für die Eltern
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Verantwortlich für den Schulbesuch sind die Eltern |
Eltern sorgen für: - regelmäßigen Schulbesuch - pünktliches Erscheinen zum Unterricht - Vollständigkeit der Lern-/Arbeitsmittel/ Umschläge bei Leihbüchern, sowie Ersatz bei Verlust oder Beschädigung dieser - Schulwegtraining / Bustraining Für den Schulweg sind die Eltern verantwortlich! |
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Ihr Kind kann nicht in die Schule gehen |
Am ersten Tag Meldung über SCHOOLFOX bis 7.30 Uhr. Die Schule ruft sie an, wenn bis 8.00 Uhr keine Information vorliegt. Erreichen wir Sie nicht und haben keine Kenntnis über den Verbleib Ihres Kindes müssen wir die Behörden informieren. Es geht um die Sicherheit Ihres Kindes!! |
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Krankheit |
Entschuldigung über SCHOOLFOX am ersten Tag Gesundmeldung ebenso über SCHOOLFOX. Bei längerem und häufigem Fehlen/ insbesondere häufig tageweisem Fehlen muss nach Absprache mit der Klassen/Schulleitung ein ärztliches Attest vorgelegt werden. ( sonst Schulpflichtverletzung) |
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Sonstige Gründe
Sportunterricht/ Schwimmen
Sportbefreiung |
z.B. wichtige Facharztbesuche /Zahnarzt / Behörden und dgl. Vorlage einer Bescheinigung mit Stempel/Unterschrift ( sonst Schulpflichtverletzung) Das Tragen von SCHMUCK ist nicht erlaubt! Bitte sorgen sie am Tag des Sport/Schwimmunterrichts dafür, dass ihr Kind keinen Schmuck, insbesondere KEINE Ohrringe trägt. Abkleben ist NICHT erlaubt! Eltern befreien NICHT vom Sportunterricht. Bitten Sie unter Angabe von Gründen, warum Ihr Kind nicht teilnehmen soll. Es besteht trotz allem Anwesenheitspflicht ( Ausnahmen nur in Absprache und aus triftigen Gründen), der Sportlehrer kann in bestimmten Dingen unterstützt werden.Häufiges vergessen von Sportzeug entbindet nicht von Leistungskontrollen im Nachhinein! Des weiteren ist für bestimmte Befreiungen ein Attest vom Arzt/Sportarzt/ Amtsarzt nötig. |
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Unterrichtsbefreiung aus wichtigem Grund |
- schriftlich über den Klassenlehrer/an die Schulleitung mit dem Formular (auf der Homepage der Schule zu finden) - mit Begründung - mindestens 4 Wochen vor dem Anlass ( Ausnahmen nur bei dringenden Gründen) Wenn z. B. ein Urlaub bereits gebucht wurde, weil Eltern in den Ferien keinen bekommen( Beleg der Firma nötig!)kann dies auch versagt werden !! |
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Fehlen ohne Entschuldigung, u.a. auch bei Klassenarbeiten |
Mehr als 3 Tage oder 20 Schulstunden in einem Monat = Schulpflichtverletzung - Elterngespräch - Vermerk Schülerakte - auch Meldung an die Schulbehörde bei anhaltendem Fehlen - Note 6 bei Klassenarbeiten ,sowie Nachschrift der KA |
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Fragen,Probleme, Hilfe? |
Sprechen Sie uns gerne an und vereinbaren einen Termin ! |
Konsequenzen bei Verstößen gegen die Einhaltung der Schulordnung
Wenn ein Kind sich nicht an die aufgestellten Klassen- und Schulregeln hält, muss es mit Konsequenzen rechnen!
Das kann sein ( Erziehungsmaßnahmen)(
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Gespräch mit dem Klassenlehrer/Aufsichtslehrer
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schriftliche Nachdenkaufgabe
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Hausordnung teilweise oder ganz abschreiben je nach Verstoß
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Entschuldigung ( mündlich oder schriftlich)
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Wiedergutmachung
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anderer Arbeits-/Pausenort
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u.a. kein Fußball oder Volleyball oder dgl. in den Pausen
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Gespräch mit der Schulleitung ohne oder mit den Eltern
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verursachten Schaden wiedergutmachen/ z. B. Ersatz für ein Spielzeug vom Pausenhof oder dgl.
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Androhung / Ausschluss von einer Veranstaltung
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Mitteilung an die Eltern ( gelber/roter Brief)
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mündliche / schriftliche Ermahnung
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Verwarnung mündlich / schriftlich
Bei wiederholten oder schweren Verstößen werden Ordnungsmaßnahmen eingeleitet!
Ordnungsmaßnahmen können getroffen werden, wenn Schülerinnen oder Schüler
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gegen eine Rechtsnorm oder die Schulordnung verstoßen oder
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Anordnungen der Schulleitung oder einzelner Lehrkräfte nicht befolgen, die zur Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrages der Schule notwendig sind.
Ordnungsmaßnahmen sind:
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Erteilung des schriftlichen Verweises,
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Androhung des zeitweiligen Ausschlusses vom Schulbesuch,
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Anordnung des zeitweiligen Ausschlusses vom Schulbesuch von einem bis zu 20 Unterrichtstagen,
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Androhung der Überweisung in eine parallele Klasse oder Lerngruppe,
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Anordnung der Überweisung in eine parallele Klasse oder Lerngruppe,
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Androhung der Überweisung in eine andere Schule der gleichen Schulform,
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Anordnung der Überweisung in eine andere Schule der gleichen Schulform,
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Androhung der Verweisung von allen Schulen, wenn die Vollzeitschulpflicht erfüllt wurde und
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Anordnung der Verweisung von allen Schulen, wenn die Vollzeitschulpflicht bereits erfüllt wurde.
Bei der Anordnung von Ordnungsmaßnahmen werden das Alter und die persönlichen Verhältnisse des Schülers berücksichtigt.
Vor einer Ordnungsmaßnahme sind die Schülerin oder der Schüler und / oder dessen Erziehungsberechtigte anzuhören. In dringenden Fällen ist die Schulleitung nach Anhörung der Schülerin oder des Schülers befugt, diese oder diesen bis zur Entscheidung vorläufig vom Schulbesuch auszuschließen, wenn auf andere Weise die Aufrechterhaltung eines geordneten Schullebens nicht ge-währleistet werden kann.
Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt NEU 2025 (SchulG LSA,in der Fassungvon 2018)
Wann werden Ordnungsmaßnahmen angewendet?
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Wenn Erziehungsmittel (wie Gespräche, Ermahnungen) nicht mehr ausreichen.
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Wenn die Würde der Schüler verletzt wird,Bei schwerwiegenden Verstößen, die eine nachhaltige Störung des Schulbetriebs darstellen.

